Hauptschule

 

Hauptschulkonzept an der Vogelsbergschule Schotten

 

Anschließend an die verbundene Haupt- und Realschule in der Klasse sieben, bietet die Vogelsbergschule Schotten einen eigenständigen Hauptschulzweig an. Dieser wird in zweijähriger Durchführung vollzogen.

Inhaltlich besitzt die Vermittlung von Schlüsselkompetenzen hierbei einen hohen Stellenwert. Praxis- und handlungsorientierter Unterricht sind Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit und werden durch Projekttage und fachübergreifende Projekte ergänzt.

Die Schülerinnen und Schüler werden individuell gefördert: Die Hauptschule bereitet auf die Berufs- und Arbeitswelt vor. Darüber hinaus befähigt sie die Jugendlichen, ihren Bildungsweg nach Maßgabe des Abschlusses vor allem in berufs-, aber auch in studienqualifizierenden Bildungsgängen fortzusetzen.

Dies soll auch das Hauptschulkonzept an der Vogelsbergschule Schotten gewährleisten:

Aufbauend auf den Vorgaben der Stundentafel, der Abschlussprüfungen und der Anschlussfähigkeit für die Hauptschule, werden positive Elemente des Praxisbezugs in die Gestaltung des Hauptschulunterrichts eingebettet.

Dazu zählen u.a.:

  • Blockpraktika

  • Projekttage

  • Betriebsbesichtigungen

  • Betriebserkundungen

  • Kontinuierliche Praxistage

Im Bildungsgang Hauptschule nehmen Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 9 an einem Abschlussverfahren teil. Dieses besteht aus zwei Teilen und gewährleistet landesweit vergleichbare Abschlüsse:

  1. Die zentralen Abschlussarbeiten werden in den Fächern Deutsch, Mathematik und in Englisch geschrieben.
  2. Die Projektprüfung findet in einem anderen Fach aus dem Pflichtbereich statt.

Die Ergebnisse der zentralen Abschlussarbeiten und der Projektprüfung fließen in die Berechnung der Gesamtnote ein.

Es wird unterschieden zwischen dem Hauptschulabschluss und dem qualifizierenden Hauptschulabschluss.

 

Hauptschulabschluss

Der Hauptschulabschluss wird zuerkannt, wenn die ermittelte Gesamtleistung von 4,4 oder besser erreicht wurde.

 

Qualifizierender Hauptschulabschluss

Der qualifizierende Hauptschulabschluss wird zuerkannt, wenn die Voraussetzungen gemäß § 54 Abs. 3 VOBGM erfüllt sind. Unter anderem gilt:

  • unter Einbeziehung der Prüfungsarbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch wurde eine Gesamtleistung von 3,0 oder besser erreicht.

Näheres regelt die Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe (Primarstufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und der Abschlussprüfungen in der Mittelstufe (VOBGM vom 14. Juni 2005).

 

Übergänge

Der Hauptschulabschluss bietet den Schülerinnen und Schülern neben dem Einstieg in die duale Ausbildung vielfältige Möglichkeiten der schulischen Aus- und Weiterbildung.

Der qualifizierende Hauptschulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit mindestens "befriedigend" in zwei der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik und im dritten Fach nicht schlechter als "ausreichend" sowie in allen anderen Fächern im Durchschnitt mindestens "befriedigend" berechtigt zusätzlich zum Übergang in die zweijährige Berufsfachschule.